Ihr Anwalt in Bielefeld
Zunächst
möchte ich mich kurz vorstellen:
Geboren
wurde ich am 22.11.1975 in Soest (Westfalen) und wuchs
in einem 2000-Seelen-Dorf bei Soest auf.
Mein Interesse
an Geschichte, Politik, Staat und Gesellschaft
brachte mich irgendwann einmal dazu, den Entschluß
zu fassen, Jura zu studieren. So tat ich das dann auch
von April 1996 bis zum September 2000 an der Westfälischen
Wilhelms Universität in Münster (Westfalen).
Mein
Rechtsreferendariat leistete ich nach bestandenem ersten
Staatsexamen am Landgericht Bielefeld ab, worauf nach
dem bestandenen zweiten Staatsexamen 2004 die Selbständigkeit
folgte.
Seither beschäftige ich mich fast
ausschließlich mit Straf- und Bußgeldsachen
sowie Verkehrsrecht. Ich bin also hauptsächlich
als Strafverteidiger tätig und übernehme sowohl
Wahlverteidigungen als auch Pflichtverteidigungen. Bei
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird das
Wahlverteidigermandat gegenüber dem Gericht auf
Antrag oft in ein Pflichtverteidigermandat "umgewandelt"
oder man wird quasi "originär" vom Gericht
als Pflichtverteidiger bestellt. Wenn Beschuldigte z.B.
in Untersuchungshaft (U-Haft) kommen, wird nach Wunsch
des Beschuldigten entweder sofort vom Richter ein Pflichtverteidiger
bestellt oder dem Beschuldigten wird noch eine Woche
Zeit gegeben, einen Anwalt seiner Wahl zu benennen,
der dann auch als Pflichtverteidiger bestellt werden
kann. Besser ist es natürlich, sich zunächst
in Ruhe zu überlegen, wer der Pflichtverteidiger
sein soll.
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