Strafrecht
Das Strafrecht
bezweckt den Schutz der Rechtsgüter jedes einzelnen
durch Anwendung der Strafgesetze (Strafgesetzbuch, Betäubungsmittelgesetz,
Strafprozeßordnung etc.). Der Täter, der
gegen diese Strafnormen verstossen hat, soll hauptsächlich
durch Freiheitsstrafe und / oder Geldstrafe bestraft
werden, um in Zukunft keine fremden Rechtsgüter
(Eigentum, körperliche Integrität etc.) mehr
zu schädigen um so schließlich ein rechtschaffenes
Leben zu führen. Natürlich haben die Strafgesetze
auch einen Abschreckungseffekt.
Das materielle
Strafrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen man
sich strafbar macht und benennt die Rechtsfolgen, das
formelle Strafrecht, welche Verfahren anzuwenden sind
und wie das materielle Strafrecht durchzusetzen ist
etc. (Strafverfahrensrecht). Das Strafvollzugsrecht
sprich das Strafvollzugsgesetz bestimmt die Ausgestaltung
des Strafvollzugs (z.B. offener Vollzug, geschlossener
Vollzug usw.).
Man kann sich strafbar machen
durch das Begehen einer Tat. Darunter kann man ein aktives
Tun verstehen aber auch ein Unterlassen. Wenn das Handel
oder Unterlassen einen Erfolg bewirkt hat, nennt man
das Erfolgsdelikt (z.B. Eintritt des Körperverletzungserfolges).
Die Tat muss grds. mit Vorsatz begangen werden, bei
einigen Delikten reicht hingegen auch Fahrlässigkeit
aus. Ein Delikt, dessen Tatbestand erfüllt ist,
muss nicht unbedingt rechtswidrig sein. Die Rechtswidrigkeit
entfällt bzw. die Tat ist gerechtfertigt, wenn
dem Täter ein Rechtfertigungsgrund zur Seite steht
wie z.B. Notwehr (§ 32 StGB). Schließlich
handelt der Täter nicht schuldhaft, wenn er z.B.
bei der Tat nicht zurechnungsfähig war oder er
schlicht psychisch krank ist.
Im Rahmen
der Täterschaft bei nur vorsätzlich begehbaren
Delikten gibt es den normalen Täter, den mittelbaren
Täter und den Mittäter, im Rahmen der Teilnahme
den Anstifter und den Gehilfen. Außerdem gibt
es noch den Nebentäter.
Das Strafrecht sanktioniert
nicht jedes - moralisch - vorwerfbare Verhalten, sondern
lediglich besonders herausstechendes sozialschädliches
Verhalten. Es wirkt aber nicht nur repressiv, sondern
hat aufgrund des Abschreckungseffekts meist auch einen
präventiven Nebeneffekt.
